Stipendien aus England

Stipendien
Die britische Regierung, Schottland, Wales und Nordirland sowie eine Anzahl von anderen britischen Organisationen, bieten eine Vielzahl von Stipendien und anderen Unterstützungen an, die auch von Studierenden aus dem EU-Ausland in Anspruch genommen werden können. Außerdem bieten die Hochschulen zusammen mit regionalen Akteuren wie etwa Unternehmen und Verbänden Stipendien an, um die man sich bewerben kann.
Stipendium ist nicht gleich Stipendium. Es gibt Stipendien, die sind an die Bedürftigkeit des Studierenden bzw. der Eltern geknüpft. Hierzu sind die britischen Hochschulen durch den Staat verpflichtet: Sie dürfen die maximalen Studiengebühren nur dann einsetzten, wenn sie auch Stipendien für bedürftige Studenten anbieten. Andere Stipendien stellen die Studienleistungen in den Mittelpunkt - man kann also einen Antrag erst stellen, wenn man bereits studiert und kann mit diesem Geld nicht vorab kalkulieren. Wieder andere richten sich an bestimmte Zielgruppen in Kombination mit guten Studienleistungen.
Die meisten Stipendien werden für die Dauer eines Studienjahres vergeben. Sehr unterschiedlich ist die Höhe. Wenige Stipendien refinanzieren zum Beispiel die gesamten Studiengebühren eines Jahres, oft geht es um kleinere Summen wie z. B. Büchergeld.

Um ein solches Stipendium (Scholarship oder Funding) zu erhalten, müssen unterschiedliche Bedingungen erfüllt werden. Über die Homepage des British Council findet man eine Database durch die man eventuell in Frage kommende Stipendien und weitere Informationen finden kann.

Erstattung von Studiengebühren in England, Wales, Nordirland
EU-Studenten, die an englischen Universitäten studieren, können auf Antrag aus britischen öffentlichen Mitteln die Studiengebühren erstattet bekommen. Anträge sind an allen britischen Hochschulen sowie für England und Wales bei der jeweiligen Local Education Authority (LEA), für Nordirland beim zuständigen Education and Library Board erhältlich.

Die Möglichkeit der staatlichen Gebührenübernahme ist im Allgemeinen jedoch nur bei einem Vollstudium im undergraduate-Bereich möglich und einkommensabhängig.

Ausnahme: In Nordirland werden auch für Teilzeitstudenten (part course students) von zuständigen Education and Library Board übernommen und Studenten aus ERASMUS-Hochschulkooperationsprojekten werden von den Studiengebühren befreit.

Folgende Bedingungen werden an die Gebührenbefreiung gestellt:

  • Es muss sich um einen anerkannten Studiengang handeln (sog. Designated course)
  • EU-Staatsangehörigkeit (eigene oder die eines Elternteils)
  • Man darf keine Stipendien von offiziellen britischen Stellen erhalten
  • Man darf das 6. Semester (in Ausnahmefällen das 8. Semester) nicht überschritten haben
  • Man darf nicht bereits mehr als 20 Monate lang Förderung von britischer Seite für ein Studium von mindestens 2 Jahren erhalten haben.

UCAS (Universities & College Admissions Service)
Internet LEA: http://www.dfes.gov.uk/leagateway
Internet Education and Library Board: http://www.neelb.org.uk/welcome



Erstattung von Studiengebühren in Schottland
In Schottland sind die Studiengebühren nicht nur geringer als in England und Wales, als EU-Bürger hat man auch gute Chancen, dass man sie erstattet bekommt. Anders als in England und Wales sind die Gebührenbefreiungen nicht von der Bedürftigkeit abhängig. Unter anderem muss man für die Erstattung der Studiengebühren folgende Kriterien erfüllen:

  • anerkannter Studiengang (sog. Designated course).
  • seit mindestens 3 Jahren Wohnsitz in der EU/EEA oder der Schweiz (hierzu sind viele Details und Ausnahmen geregelt
  • EU-Staatsangehörigkeit des Studenten oder eines Elternteils, aber nicht UK

Weitere Informationen:
Die zuständige Behörde, an die man auch den Antrag richtet, ist SAAS. Auf der Website findet man alle Infos, die Antragsformulare und kann den Antrag online einreichen.
Hier erklärt SAAS in einem Video, wie es geht.


SAAS-Broschüre Einzelregelungen zu der Wohnsitzpflicht