Studiengebühren

Im Vereinigten Königreich müssen jährlich Gebühren gezahlt werden. Die Höhe der Gebühren (Tuition Fees) hängt davon ab, ob es sich um Home Students, d. h. Briten bzw. Staatsangehörige aus EU-Ländern, oder Overseas Students/International Students/sonstige ausländische Studierende, handelt.

Neben den Tuition Fees können zusätzliche „anerkannte“ Gebühren für bestimmte Zwecke erhoben werden, oft auch College Fees genannt. Darüber hinaus können noch weitere Zulassungs-, Immatrikulations- und Nutzungsgebühren anfallen. Diese können auch wieder von Hochschule zu Hochschule erheblich schwanken. Auch hier gilt, da die Hochschulen autonom über die Höhe der Gebühren bestimmen können, dass man sich über die genaue Höhe der Studiengebühren an der jeweiligen Hochschule oder bei den offiziellen Stellen erkundigen sollte.

Für die Studiengebühren im Bachelorstudium hat der britische Staat eine Höchstgrenze festgesetzt. Sie beträgt derzeit für Home Students (Briten bzw. EU-Bürger) £ 9.000 pro Studienjahr.
In Nordirland und in Schottland wurde diese Höchstgrenze weiter eingeschränkt.
- In Nordirland dürfen die Studiengebühren (Bachelor) maximal £ 3.685 betragen.
- In Schottland können schottische und non-UK EU-Bürger (Bachelor) zu erheblich niedrigeren Gebühren studieren und können diese auf Antrag gegebenenfalls erstattet bekommen. Mehr dazu unter Stipendien aus England!
(Stand: 4/2016).

Bis zu dieser Höchstsumme legen die Hochschulen selbst ihre Studiengebühren fest. Ob die Höchstsumme ausgeschöpft wird, hängt einerseits von der Nachfrage nach einer Hochschule ab. Entscheidend für die Höhe der Studiengebühren ist auch, um welches Fach es sich handelt. Wenn etwa aufwändige Labors und Apparaturen für die Lehre erforderlich sind, wird oft die Maximalgrenze der Studiengebühren erreicht.

Verbindliche Informationen über Studiengebühren, Stipendien und Studienkredite für das Studium in England findet ihr auch bei UCAS. UCAS, die offizielle britische Stelle, macht es einem leicht rauszufinden, für wen welche Gebühren gelten! In der Datenbank ist das immer angegeben!

Bei einigen Hochschulen werden ausländische Gaststudenten (einschließlich EU-Staatsbürger) in spezielle Kurse, sogenannte General Courses, aufgenommen. Die Kosten hierfür können sich auf bis zu £ 9.000 belaufen. Eine Reduzierung ist auch für EU-Staatsangehörige nicht möglich.

Detaillierte Informationen zu den Verfahren der finanziellen Unterstützung für EU-Bürger kann man von den zuständigen Bildungsministerien, Departments of Education, erhalten.


"Studienfinanzierung hier am Beispiel der Niederlande erklärt. Dies lässt sich aber auf so gut wie alle Länder übertragen."


Department for Education [DfE]
European Team, 2F – Area B, Mowden Hall, Staindrop Road, Darlington, DL3 9BG
Tel: [0044 1325] 391 199, Fax: [0044 1325] 391 220
E-Mail: EUTeam@dfes.gsi.gov.uk
Internet: www.dfes.gov.uk/hestudents

Student Awards Agency for Scotland [SAAS]
Gyleview House, 3 Redheughs Rigg, Edinburgh EH12 9HH
Tel: 0845 111 0244 (EU Students applying for payment of EU fees only), Fax: [0044 131] 244 5887
Internet: www.saas.gov.uk

Department for Employment and Learning [DELNI]
Adelaide House, 39-49 Adelaide Street, Belfast BT2 8FD
Tel: [0044 28] 902 577 28, Fax: [0044 28] 902 577 78
E-Mail: del@nics.gov.uk
Internet: www.delni.gov.uk

Belfast Education and Library Board
40 Academy Street, Belfast BT1 2NQ
Tel: [0044 28] 905 64 000
E-Mail: info@belb.co.uk
Internet: www.belb.org.uk