Anerkennung deutscher Schul- und Studienleistungen in Großbritannien

Die Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung eines Bewerbers liegt letztlich allein bei der Hochschule.

Es gibt in England darum zur Anerkennung deutscher Schul- und Studienleistungen keine verbindlichen Regelungen. Die britischen Hochschulen, an denen das Studium begonnen bzw. fortgesetzt werden soll, entscheiden selbst über die Anerkennung von deutschen Schul- und Hochschulabschlüssen bzw. von Vorstudienzeiten. Hier sollte man individuell und rechtzeitig mit den britischen Hochschulen Kontakt aufnehmen.

Genaue Informationen zur Annerkennung und Einschätzung deutscher Abschlüsse in Großbritannien erteilt das UK NARIC:

National Academic Recognition Information
Centre for the United Kingdom (UK NARIC)

Oriel House, Oriel Road, Cheltenham, Glos GL50 IXP
Tel: (0044 1242) 258 611
E-Mail: naric@ecctis.co.uk, www.naric.org.uk

Anerkennung der Studienabschlüsse aus England in Deutschland

Auf jeden Fall sollte man sich schon vor Antritt des Studiums im Ausland gut darüber informieren, wie und ob man seine im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen für sein deutsches Studium verwenden kann, bzw. wie die im Ausland erworbenen Abschlüsse und Studienleistungen in Deutschland anerkannt werden.

Studienleistungen beim Gaststudium
Besonders bei einem Gaststudium, sollte man bereits im Vorfeld mit der deutschen Prüfungskommission oder Fakultät abklären, ob die Scheine der ausländischen Universität anerkannt werden. Erleichtert wird dieses Verfahren durch das European Credit Transfer System (ECTS).

Studienleistungen bei einer Fortsetzung des Studiums oder Gaststudiums in Deutschland
Bei einer Fortsetzung des Studienganges an einer deutschen Hochschule entscheiden diese in eigener Verantwortung über die Einstufung des ausländischen Abschlusses bzw. der Studienleistungen. Das gleiche gilt für ein Gaststudium.

Studienleistungen beim Regelstudium
Für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen, die mit einer Staatsprüfung abschließen, sind staatliche Stellen zuständig. Diese Regelung betrifft Lehramtsstudiengänge, Rechtswissenschaften, Human- und Zahnmedizin, Pharmazie und Veterinärmedizin. Adressen der staatlichen Prüfungsämter können über die deutschen Hochschulen/Prüfungsämter bezogen werden.

Führung von Titeln
Verliehene Grade staatlicher und staatlich anerkannter Hochschulen in der EU dürfen zustimmungsfrei geführt werden und zwar in der durch die Verleihungsurkunde dokumentierten Form. Nähere Informationen bekommt man in der Broschüre „Genehmigung zur Führung ausländischer Hochschulgrade“, herausgegeben von der Kultusministerkonferenz (KMK).

Sekretariat der ständigen Konferenz der Kultusminister
der Länder in der Bundesrepublik Deutschland

Lennéstr. 6
53113 Bonn
Postfach 2240
53012 Bonn
Tel.(0288)501 0
Fax: (0228)501 777
E-Mail: zab@kmk.org
Internet: www.kmk.org

Berliner Büro
Abt. VII, Ref. IV B und IV C
Marktgrafenstr. 37
10117 Berlin

Berufliche Anerkennung innerhalb der EU
Die Richtlinien zur allgemeinen Anerkennung von Hochschuldiplomen [89/48/EWG] gelten sein Januar 1991. Darin ist die Rede von der gegenseitigen Anerkennung der Hochschulabschlüsse, denen ein dreijähriges Hochschulstudium vorausgeht und gilt für so genannte reglementierte Berufe. Berufständische Gremien bzw. staatliche Behörden entscheiden über die Berufsausübung. Ggf. kann man Informationen auch bei zuständigen Berufsverbänden bekommen.

Für einige sogenannte reglementierte Berufe gibt es seit 1991 allgemeine Richtlinien, die die Anerkennung der Hochschulabschlüsse aus dem Ausland regeln soll. Grundsätzlich muss man jedoch sagen, dass generell die Entscheidung über die Anerkennung des ausländischen Studienabschlusses in der Hand des deutschen Arbeitgebers liegt, bei dem man sich nach der Rückkehr nach Deutschland bewirbt.

Auf der Homepage der Kultusministerkonferenz unter dem Link www.kmk.org findet man einige grundsätzliche Regelungen zur Anerkennung von ausländischen Abschlüssen.