Einreise nach Großbritannien

Unterschieden werden können im wesentlichen drei Zugangswege für einen Studienaufenthalt im Vereinigten Königreich:

  • Ein kurzzeitiger Aufenthalt von 1 oder 2 Semestern (Studienhalbjahr) im Rahmen eines Studiums in Deutschland – Gaststudium
  • Ein langfristiger Aufenthalt von 6 oder mehr Semestern – Vollzeitstudium in England
  • Ein Aufbaustudium (2 und mehr Semester) nach einem bereits erworbenen Hochschulabschluss

Für weitere Informationen diesbezüglich könnt ihr gerne unsere Seite www.semester-ausland.de besuchen.

Einreiseformalitäten
Großbritannien ist Mitglied der Europäischen Union. Dadurch entfallen für Staatsangehörige anderer EU-Länder die sonst üblichen Einreisebeschränkungen. Staatsangehörige der Bundesrepublik Deutschland können ohne weitere Formalitäten, nur gegen Vorlage eines Personalausweises bis zu 90 Tage einreisen. Will man sich länger in Großbritannien aufhalten, kann man sich eine Aufenthaltsgenehmigung (permit residence) besorgen. Diese ist aber nicht zwingend notwendig.

Man muss sich dann beim Home Office das Formular besorgen und ausfüllen (entweder schriftlich oder über das Internet). Man benötigt noch 2 Passfotos und einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. Mit diesen Unterlagen bekommt man normalerweise ohne Probleme die britische Aufenthaltsgenehmigung.

Home Office
Immigration and Nationality Department
Lunar House
40 Wellesley Rd
Croydon
Surrey CR9 2BY
Tel.: (0181) 686 06 88
0870 606 7766
Internet: http://www.ind.homeoffice.gov.uk

Antragsformulare sind auch in den britischen Polizeirevieren erhältlich. Ehepartner unterliegen den gleichen Einreisebestimmungen. Sie können, sofern sie nicht ebenfalls an einer Hochschule eingeschrieben sind, im Vereinigten
Königreich ein Arbeitsverhältnis eingehen. Eine Arbeitserlaubnis ist dafür nicht erforderlich, wenn es sich um Staatsbürger eines EU-Mitgliedstaates handelt.

Für alle Fragen im Zusammenhang mit der Einreise ist das Generalkonsulat des Vereinigten Königreichs in Düsseldorf zuständig.